Podiumsdiskussion am Freitag, den 8. Mai 2015 um 18.00 Uhr

Veröffentlicht am 13.04.2015 in Ankündigungen

Möglichkeiten und Grenzen der Inklusion
im Festsaal der Schwäbisch Gmünder Waldorfschule, Scheffoldstraße 136

 

 

Auf dem Podium werden Platz nehmen:

Michael Balint
Schulleiter der Klosterbergschule für Geistig- und Körperbehinderte in Schwäbisch Gmünd

Dr. Carola Merk-Rudolph
Konrektorin der Realschule in Bopfingen

Daniela Maschka-Dengler
Schulleiterin der Gemeinschaftsschule Friedensschule auf dem Rehnenhof

Hans-Josef Miller
Schulleiter des Rosensteingymnasiums in Heubach

Vor einem Jahr entbrannte zu diesem Thema eine heftige Diskussion, als der elfjährige Henri mit Down-Syndrom von seinen Eltern zum Gymnasium in Walldorf angemeldet wurde. Überschriften kontroverser Zeitungsberichte lauteten etwa: „Geistig behindert aufs Gymnasium?“, „Inklusion um jeden Preis“, „Auch die Realschule will Henri nicht aufnehmen“, „Wunschschule bleibt für Henri verschlossen“ – und „Versagt- der Weg zur Inklusion von Behinderten ist noch sehr weit“. Am 8. April 15 stand in der Remszeitung die Meldung: „Henri darf doch auf die Realschule“.

Unsere Landesregierung hat am 24. Februar 15 einen Gesetzentwurf zur Inklusion zur Anhörung im Landesparlament und zur öffentlichen Diskussion freigegeben. Bis 1. August 2015 soll das Gesetz, welches 49 Seiten Text umfasst, in Kraft treten. Es bleibt für Diskussionen und Änderungsvorschläge nicht mehr viel Zeit. Auch die Presse wird zu unserer Veranstaltung eingeladen. Wir würden uns über Euer Kommen freuen, bringt auch andere am Thema Interessierte mit.

Zu Beginn wird die gastgebende Schule durch die Vertreterin des Schulleitungsteams, Frau Dr. Magdalene Gärtner, ein Grußwort sprechen, auf das wir uns freuen. Die regional ausgewählten sehr sachverständigen Fachleute der Bildung im Ostalbkreis, vier Schulleiter, werden berichten, inwieweit die Inklusion an ihren Schulen bereits gelungen ist – und inwieweit sie sich weitere Inklusionserfolge vorstellen können, wo deren Grenzen liegen. Auch die Sonder- und Förderschulen sind in der Bundesrepublik gut ausgestattet und genießen eine hohe Wertschätzung der Eltern.

Eine Frage wird sein, ob das geplante Gesetz die UN-Behindertenkonvention von 2009 zur Inklusion richtig umsetzt. Im Gesetz wird in sehr differenzierter Sprache, die manche Auslegungsprobleme bietet, festgelegt, dass die Eltern zukünftig die Entscheidungsfreiheit haben ihr körperlich oder geistig behindertes Kind an einer Regelschule oder einer Sonderschule anzumelden. Allerdings sind dabei auch allerlei Grenzen eingezogen, niemand hat das Recht allein die konkrete Schulwahl zu bestimmen. Eine „Bildungswegekonferenz“, am Ende die „Schulaufsichtsbehörde“ entscheiden in Konfliktfällen, wenn z. B. die notwendigen Ressourcen fehlen oder die Rechte der Mitschüler unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Das Ganze ist auch ein langsam anlaufender Prozess, der erst im Schuljahr „2022/23 den Endausbau erreicht haben dürfte“ (so die Gesetzesformulierung S. 2)

Nirgendwo in einem Industriestaat ist die Zahl der Sonder- bzw. Förderschüler so hoch wie in der Bundesrepublik. Die Forderung im Grundgesetz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ muss auch endlich an der Schule eine gerechte Umsetzung erfahren. Was bedeuten dabei Gleichheitsanspruch und das Recht auf umfassende Bildung der Persönlichkeit für die Behinderten und die Nicht-Behinderten? Schwierige Fragen, denen wir erst in der Diskussion auf dem Podium und am Ende unter Beteiligung des Publikums nachgehen wollen. Dabei können Fragen an die 4 Schulleiter gestellt oder auch eigene Ansichten vertreten werden. Die Redezeit ist dabei auf 5 Minuten begrenzt.

Es bedarf großer Änderungen, wenn man bedenkt, dass in Deutschland mit etwa 5 % 10 x mehr Schüler im Vergleich zu Norwegen oder Finnland in Förder- und Sonderschulen unterrichtet werden. Allerdings gibt es in den nordischen Staaten auch nur formal ins Regelschulsystem integrierte Schulen, Klassen und Kleingruppen ohne jede Inklusion. Meist sind deren Schüler blinde, gehörlose und geistig stark behinderte Kinder, aber auch solche mit schweren sozialen Problemen.

Menschen mit Behinderungen in Deutschland lassen sich noch stärker integrieren, vor allem an Schulen. Aber es gibt Grenzen“. Auch über diese wollen wir offen sprechen.

                                                                                             Karl Hermann Koschorreck

 

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